Informationen über Schadstoffe

Vor einigen Jahrzehnten war der Einbau von Asbest, KMF, PAK, PCB und anderen Schadstoffen allgemeiner Stand der Bautechnik, so wurden diese Stoffe ursprünglich aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften, Bestandteil weitverbreiteter Produkte. Allmählich zeigten sich im Verlaufe der Jahre gewisse Krankheitsbilder wiederholend auf, welche erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang mit der gesundheitsschädlichen Wirkung dieser Stoffe stehen. Dies führte dazu, dass einstige Wunderwaffen zu Altlasten wurden, deren Bestehen im eigenen Haus oder in der Arbeitsstätte für Verunsicherung und Angst, um die eigene Gesundheit sorgt.

Quelle: Bachelor-Thesis Marius Vajcek 

Arbeitsschutzmaßnahmen - Optima Schadstoffsanierung und Rückbau GmbH & Co. KG
Quelle: pixabay - Fotograf: Aintschie


Sanierungsgrundlagen

Schadstoffsanierungsverfahren erfolgen gemäß den zutreffenden Regelwerken, nur so kann der Sanierungserfolg gewährleistet werden. Die wichtigsten Regelwerke für Asbest, KMF, PAK und PCB sind:

 

Asbest

  • TRGS 517: Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen
  •      TRGS 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

  • DGUV Regel 101-004 (Bisher BGR128): kontaminierte Bereiche
  • GefStoffV
  • Grenzwert/Interventionswert > 0F/m³

 

KMF

  • TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
  • DGUV Regel 101-004 (Bisher BGR128): kontaminierte Bereiche
  • GefStoffV
  • Grenzwert/Interventionswert > 500F/m³

 

PAK

  • TRGS 551
  • DGUV Regel 101-004 (Bisher BGR128)
  • GetStoffV
  • Grenzwert/Interventionswert > 2 mg Naphthalin/ 

 

PCB

  • PCB-Richtlinien
  •  BGR 128
  • GefStoffV
  • Grenzwert/Interventionswert > 3000 ng/m³

 

 

Im Vordergrund der Sanierung steht das Ziel Mensch und Umwelt vor Schadstoffen, während der Arbeitsausführung zu schützen und keine zusätzliche Kontamination freizusetzen.

Die Richtlinie VDI 6202 Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude und Anlagen wurde entwickelt, da es sich bei Schadstoffen in Räumen und baulichen, sowie technischen Anlagen, um ein hochsensibles Thema handelt und es erst im Laufe der Baugeschichte bekannt wurde, dass die Baustoffbestandteile Asbest, KMF, PCB und PAK Gefahren mit sich bringen.

Das durch diese Richtlinie abzudeckende Schadstoffspektrum ergibt sich aus der GefahrstoffVerordnung (GefStoffV) und der BiostoffVerordnung (BioStoffV). Sie gilt für Tätigkeiten mit Schadstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, so zum Entfernen, Beschichten und räumliche Trennen von Schadstoffen.

Sind Gefährdungen in der Bausubstanz bekannt und bewertet, können unter Berücksichtigung der schadstoffspezifischen Anforderungen, gemäß der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Schutzmaßnahmen dienen dem Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt [7].

 

Schutzmaßnahmen sind stets nach dem Prinzip des Vorrangs auszuwählen.

 

 Die „TOP-Regel“ besagt hierbei folgendes:

  1. Technische Schutzmaßnahmen: Arbeitsverfahren
  2. Organisatorische Schutzmaßnahmen: Expositionsmindernde Vorgehens- und Verhaltensweise
  3. Persönliche Schutzausrüstung: Anforderungen und materielle Beschaffenheit der PSA ergeben sich aus der Art der Exposition (Gase, Flüssigkeiten, Stäube etc.) [7]

 

Die Persönliche Schutzausrüstung muss eine Barriere gegen Gefahren bieten, hierbei spielt der Aggregatzustand bzw. die Erscheinungsform die Hauptrolle.

 

 

 

Persönliche Schutzausrüstung PSA

Allgemeine Vorgehensweise bei Schadstoffsanierungen

Die Allgemeine Vorgehensweise bei Schadstoffsanierungen in Innenräumen schreibt folgende Schritte vor:

  1. Probenahme zur Schadstoffidentifizierung
  2. Luftdichte Abschottung des kontaminierten Arbeitsbereichs
  3. Ausbau von Primärquellen
  4. Ausbau bzw. Behandlung von Sekundärquellen
  5. Reinigung
  6. Kontrolle des Sanierungserfolgs [7]

 

Bei Schadstoffsanierungen von Außenbauteilen gilt:

  • Luftdichte Abschottung an der Außenluft unmöglich
  • Wenn eine Einhausung des Außenbereichs gefordert ist, gilt die allgemeine Vorgehensweise bei Schadstoffsanierungen in Innenräumen

 

Welche organisatorischen, technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, steht in Abhängigkeit zur Schadstoffbelastung und Umfang der Arbeiten.

 

 

Beispiel: Umfangreiche Sanierung von schwach gebundenen Asbest in Innenräumen

 

Zu 1. Probenahme zur Schadstoffidentifizierung

Im ersten Schritt einer Schadstoffsanierung folgt die Beprobung des schadstoffverdächtigen Materials durch einen zertifizierten Probenehmer nach der Richtlinie der LAGA PN 98.

 

Zu 2. Luftdichte Abschottung des kontaminierten Arbeitsbereichs

Der kontaminierte Arbeitsbereich (Schwarzbereich) muss gegenüber dem nicht kontaminierten Bereich (Weißbereich) luftdicht abgetrennt sein (Abschottung). Der Innenbereich muss während der Arbeiten unter Unterdruck gehalten werden, um einen unkontrollierten Luftaustausch zu verhindern. Der Schwarzbereich wird über eine 4-Kammer-Personendekontaminationseinheit betreten und verlassen. Die Schleusen werden meist in eine Türöffnung eingesetzt und dann luftdicht verklebt. In den Schleusen, die im Inneren mehrere Kammern haben, stehen dann Reinigungsanlagen zur Verfügung, so dass alle Asbestreste von der Schutzbekleidung abgespült werden können. Das Material wird über eine separate Materialschleuse transportiert. Abbildung 19 stellt eine Prinzipskizze einer Personenschleuse dar.

 

Für den Arbeitsbereich ist ein mindestens fünffacher Luftwechsel pro Stunde sicherzustellen. Eine Unterdruckhalte- und Luftaustauschanlage kann je nach Leistung eine gewisse Menge m³ Luft/h austauschen. Die Wahl des UHG ist abhängig von Raumvolumen und erforderlichen Luftwechsel pro Stunde. Im Arbeitsbereich herrscht ein Unterdruck von min 20 PA und nach Schichtende 10 PA.

 

4 Kammerschleuse - Optima Schadstoffsanierung und Rückbau GmbH & Co. KG
4-Kammer-Personendekontaminationseinheit, Quelle: TRGS 519

Zu 3. Ausbau von Primärquellen

Primärquellen sind Materialien denen Schadstoffe zur Erzielung bestimmter technischen Eigenschaften zugesetzt wurden. Bevor die Primärquellen ausgebaut werden müssen bewegliche Gegenstände entfernt und nicht bewegliche oder schwer zu reinigende Gegenstände faserdicht geschützt werden. Im Anschluss werden die Primärquellen, den Regelwerken entsprechend mit geeigneten Werkzeugen entfernt, fachgerecht verpackt und entsorgt.

 

Zu 4. Ausbau bzw. Behandlung von Sekundärquellen

Sekundärquellen sind Materialien, welche über längeren Zeitraum Schadstoffe über belastete Raumluft oder direkten Kontakt aufgenommen haben. Werden diese entfernt, dann entsprechend den zutreffenden Regelwerken und anschließend fachgerecht verpackt und entsorgt.

 

Zu 5. Reinigung

Sind Primär- und Sekundärquellen entsorgt, wird der Bereich durch eine Trockenreinigung mit einem geeigneten Industriesauger der Kategorie H trocken gereinigt. Nach der Trockenreinigung folgt die Freinreinigung, auch als Nassreinigung bezeichnet. In der letzten Phase der Sanierung wird der kontaminierte Raum mit einem Restfaserbindemittel behandelt. Es werden alle vertikale und horizontale Flächen gereinigt und mit Restfaserbindemittel ausreichend besprüht.

  

Zu 6. Kontrolle des Sanierungserfolgs

Die Kontrolle des Sanierungserfolges erfolgt über eine Freigabemessung des Raumes gemäß VDI-Richtlinie 3492. Ist das Ergebnis positiv und die Faserkonzentration beträgt 0 F/m³ ist die Sanierung abgeschlossen und die Dekontaminations- und Unterdruckhalteanlagen werden zurückgebaut und der Sanierungsbereich als nicht kontaminiert verlassen. 

Quelle: Bachelor-Thesis Marius Vajcek 


Schadstoffe in der Bausubstanz

Als Schadstoffe werden Stoffe bezeichnet, welche nach § 325 (Strafgesetzbuch) durch ihre Freisetzung in bedeutendem Umfang eine potenziell gesundheitsschädigende Wirkung für Menschen, Organismen und ganze Ökosysteme darstellen. Es wird hierbei zwischen organischen und anorganischen Schadstoffen, Mineralfasern und biologischen Stoffen unterschieden.

 

Im Folgendem (Tabelle 1 "Schadstoffgruppen") sind Schadstoffe in der Bausubstanz den entsprechenden Schadstoffgruppen zugeordnet dargestellt.

 

 

Schadstoffgruppen

Anorganische Fasern

Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF)

Organische Schadstoffe

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Pentachlorphenol (PCP), Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT), Lindan, Carbolineum, Formaldehyd, Flüchtige organische Verbindungen

Anorganische Schadstoffe

Blei, Kupfer, Quecksilber

Biologische Stoffe

Schimmelpilze, Mikrobielle flüchtige organische Verbindungen, Bakterien, Legionellen, Taubenkot, Hausschwamm

 Tabelle 1: Schadstoffgruppen, Quelle: [2]

 

Die damaligen Baustoffe Asbest, KMF, PCB und PAK sind aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften vielfältig und unbedenklich eingesetzt worden. So fand Asbest häufig Einsatz im Bereich Brandschutz, Glaswolle im Bereich Wärmedämmung, PAK als Klebstoff und PCB als Isolator. Aus heutiger Sicht gelten diese Baustoffe als gesundheitsgefährdend und stellen eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Vor ihrem Verwendungsverbot fanden Asbest, KMF, PCB und PAK noch in vielen verschiedenen Produkten Einsatz, heute müssen sie Jahrzehnte später Regelwerks konform saniert werden.

Schadstoffsanierungen stets erfolgen nach dem Grundsatz, Umwelt und Gesundheit nachhaltig zu schützen. Deshalb ist die korrekte Vorgehensweise von wichtiger Bedeutung. Im ersten Schritt einer Schadstoffsanierung folgt die Beprobung des schadstoffverdächtigen Materials.

 

Um die Primärquelle zu identifizieren eignen sich folgende Probeentnahmemethoden:

 

§  Kernbohrung mit einem Kernbohrgerät

§  Bohrmehlentnahme

§  Aufstemmen mit Bohrhammer

§  Abkratzen mit einem Spachtel oder Handhobel

§  Abheben

§  Abtrennen

§  Raumluftmessung nach VDI 3491

 

 

Ist der Schadstofftyp bekannt, so erfolgt die Sanierung gemäß entsprechendem Regelwerk. Der kontaminierte Arbeitsbereich (Schwarzbereich) wird luftdicht abgeschottet und so räumlich vom nicht kontaminierten Bereich (Weißbereich) getrennt. Anschließend erfolgt der Ausbau von Primär- und Sekundärquellen. Sind Primär- und Sekundärquellen entsorgt, wird der Bereich durch eine Trockenreinigung mit einem geeigneten Industriesauger Trocken gereinigt und anschließen fein gereinigt mittels einer Nassreinigung. In der letzten Phase der Sanierung wird der kontaminierte Raum mit einem Restfaserbindemittel behandelt. Die Kontrolle des Sanierungserfolges geschieht durch eine Freigabemessung, ist diese positiv ist die Sanierung erfolgreich abgeschlossen. Quelle: Bachelor-Thesis Marius Vajcek 


Quellenverzeichnis

Quellenverzeichnis - Optima- Schadstoffsanierung und Rückbau GmbH & Co. KG
Quellenverzeichnis